Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.07.2022 - 5 D 1267/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,26657
VGH Hessen, 20.07.2022 - 5 D 1267/22 (https://dejure.org/2022,26657)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.07.2022 - 5 D 1267/22 (https://dejure.org/2022,26657)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Juli 2022 - 5 D 1267/22 (https://dejure.org/2022,26657)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,26657) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 1013
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.2022 - 5 D 1267/22
    Stehen Maßnahmen anderer Behörden als des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - die es in Wahrnehmung der ihm vom Asylgesetz übertragenen Aufgaben getroffen hat - im Streit, kommt es für eine Zuordnung zum Asylgesetz maßgeblich darauf an, ob die Maßnahme im direkten Zusammenhang mit dem Asylverfahren ergangen ist oder sich als davon unabhängige Maßnahme des allgemeinen Ausländerrechts darstellt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25. August 2020 - 3 D 1232/20 -, Juris Rn. 4 f. unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 6.97 -, Juris Rn. 14; Bay. VGH, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 21 CS 15.30249 -, Juris Rn. 3).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 25. September 1997 - 1 C 6.97 - (InfAuslR 1998, 15 - 18; Juris Rn. 14 ff.) ausgeführt hat, kann nicht angenommen werden, dass der Gesetzgeber mit § 80 AsylG umfassend alle Verfahren, die in einem Zusammenhang mit der Durchsetzung einer Abschiebungsandrohung und Ablehnung des Antrags auf Asyl oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft stehen, als Streitigkeiten nach dem Asylgesetz qualifizieren wollte.

  • VGH Hessen, 23.07.2019 - 3 B 1160/19

    Statthaftigkeit der Beschwerde bei asylunabhängigen Sachverhalten

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.2022 - 5 D 1267/22
    Hierfür spricht im Übrigen auch, dass der Gesetzgeber ungeachtet des Auslegungsstreites zwischen dem Bundesverwaltungsgericht und einem Teil der Oberverwaltungsgerichte keinen Anlass gesehen hat, bei einer der zahlreichen Novellen des Asylgesetzes den beschränkenden Wortlaut abzuändern (vgl. zum Streitstand auch Hess. VGH, Beschluss vom 23. Juli 2019 - 3 B 1160/19 -, InfAuslR 2019, 446 - 450 = Juris Rn. 7 ff. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 21 CS 15.30249

    Umverteilung in Ankunfts- und Rückführungseinrichtung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.2022 - 5 D 1267/22
    Stehen Maßnahmen anderer Behörden als des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - die es in Wahrnehmung der ihm vom Asylgesetz übertragenen Aufgaben getroffen hat - im Streit, kommt es für eine Zuordnung zum Asylgesetz maßgeblich darauf an, ob die Maßnahme im direkten Zusammenhang mit dem Asylverfahren ergangen ist oder sich als davon unabhängige Maßnahme des allgemeinen Ausländerrechts darstellt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25. August 2020 - 3 D 1232/20 -, Juris Rn. 4 f. unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 6.97 -, Juris Rn. 14; Bay. VGH, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 21 CS 15.30249 -, Juris Rn. 3).
  • VGH Hessen, 25.08.2020 - 3 D 1232/20

    Nachtzeitverfügung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.07.2022 - 5 D 1267/22
    Stehen Maßnahmen anderer Behörden als des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - die es in Wahrnehmung der ihm vom Asylgesetz übertragenen Aufgaben getroffen hat - im Streit, kommt es für eine Zuordnung zum Asylgesetz maßgeblich darauf an, ob die Maßnahme im direkten Zusammenhang mit dem Asylverfahren ergangen ist oder sich als davon unabhängige Maßnahme des allgemeinen Ausländerrechts darstellt (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 25. August 2020 - 3 D 1232/20 -, Juris Rn. 4 f. unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 6.97 -, Juris Rn. 14; Bay. VGH, Beschluss vom 9. Dezember 2015 - 21 CS 15.30249 -, Juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht